Hessen muss entschiedener und vehementer gegen Gewalt an Frauen vorgehen und Istanbul-Konvention vollumfänglich umsetzen

Bild: Christof Mattes; CC BY-SA 4.0

Jeden Tag versucht ein Mann in Deutschland seine (Ex-)Partnerin zu töten, an jedem dritten Tag gelingt dieser Versuch. Jede vierte Frau wird durch ihren aktuellen oder früheren Partner mindestens einmal zum Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Diese Zahlen sind der Polizeilichen Kriminalstatistik zur Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes zu entnehmen. Auch in Hessen erfasste die Polizei 10.410 Fälle von häuslicher Gewalt, somit sind die Fälle um ein Fünftel im Vergleich zu 2018 gestiegen. Anlässlich des Internationalen Tages zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November, forderte die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Nadine Gersberg, endlich die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention in Hessen.

Nadine Gersberg sagte am Donnerstag in Wiesbaden: „Das sind erschreckende Zahlen und es sind Zahlen, die wir nicht nur am Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen stärker in den Fokus rücken müssen. Es muss entschiedener und vehementer gegen Gewalt an Frauen vorgegangen werden. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention muss auf die Prioritätenliste der Landesregierung. Hessen ist noch meilenweit von der vollumfänglichen Umsetzung entfernt. Außerdem ist die Situation in den Frauenhäusern nach wie vor schlecht – die Plätze reichen schlicht nicht aus. Sucht eine Frau einen freien Platz, muss sie schnell feststellen, dass es in Hessen kaum welche gibt. Es gibt noch immer ganze Landkreise, in denen es gar kein Frauenhaus gibt.“

Gersberg forderte die Landesregierung auf, die Frauenhäuser darin zu unterstützen, Bundesfördergelder abzurufen und durch finanzielle Förderung bei steigendem Personalbedarf und Betriebskosten mit landeseigenen Mitteln zu unterstützen. „Die Frauenhausfinanzierung muss bedarfsgerecht sein und darf nicht darauf angewiesen sein, auch Spenden einzuwerben“, so Gersberg.

Wichtig sei außerdem die Intensivierung der Maßnahmen zur Gewaltprävention. Dazu gehörten flächendeckende Projektangebote gegen Gewalt und eine finanzielle Förderung der Täterarbeit. Zudem müssten die Kommunen von der Landeskoordinierungsstelle beraten werden, wie die Istanbul-Konventionen vor Ort umgesetzt werden können. „Wenn wir den Schutz vor häuslicher Gewalt ernst nehmen wollen, müssen wir in Hessen den Grundsatz vertreten, dass jede Frau ein Recht auf Schutz vor Gewalt hat. Und diesen Anspruch müssen wir mit vollem Einsatz umsetzen“, so Gersberg.