Verkehrsberuhigter Bereich im Bornweg

Als Verkehrsteilnehmer achten sie bitte auf die geänderte Situation im Bornweg: Ab jetzt darf nur noch auf den eingezeichneten Stellen geparkt werden und es darf nur noch Schrittgeschwindigkeit (11km/h) gefahren werden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Kinder und Fußgänger in dieser Straße, da diese jetzt gleichberechtigt mit den Autos den gemeinsamen Straßenraum nutzen dürfen.

Autos haben jetzt keine eingebaute Vorfahrt und kein Recht des Stärkeren mehr! Bitte beachten Sie §1 der StVO: gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme!!! IK